Die Beschäftigung von Schüler*innen unterliegt in Deutschland bestimmten rechtlichen Vorgaben, die Unternehmen unbedingt beachten sollten. Diese Regelungen dienen dem Schutz von Minderjährigen und beziehen sich insbesondere auf die Arbeitszeit, die Art der Tätigkeit und die Pausenregelungen.

Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
  • Alter unter 13 Jahre
    Kinder unter 13 Jahren dürfen nicht arbeiten. Ausnahmen gelten bei einer Therapie, einer richterlichen Anweisung oder einem Betriebspraktikum während der Schulzeit.
  • Alter von 13 bis 14 Jahren
    Von 13 bis 14 Jahren dürfen Kinder nur mit Einwilligung der Eltern arbeiten. Die Arbeitszeit darf dabei zwei Stunden pro Tag nicht überschreiten (drei Stunden bei einem landwirtschaftlichen Familienbetrieb), muss zwischen 8 und 18 Uhr stattfinden und außerhalb der Unterrichtszeit liegen. In den Ferien dürfen schulpflichtige Kinder bis zu vier Wochen pro Jahr arbeiten. Auch hier wird eine Einwilligung der Eltern benötigt und die wöchentliche Arbeitszeit ist auf 40 Stunden, zwischen 6 und 20 Uhr begrenzt.
  • Alter von 15 bis 17 Jahren
    Für alle schulpflichtigen Jugendlichen gelten dieselben Regeln wie für 13- bis 14-Jährige. Von 15 bis 17 Jahren dürfen Kinder und Jugendliche bis zu acht Stunden pro Tag und nur von 6 bis 20 Uhr arbeiten. Pro Woche dürfen sie maximal 40 Stunden an fünf Tagen arbeiten. Zudem müssen Jugendliche ausreichend Freizeit bekommen, mit mindestens zwei freien Tagen in Folge. Zwischen den Arbeitstagen müssen mindestens 12 Stunden Pause liegen und an Wochenenden darf nur in Ausnahmefällen gearbeitet werden. In den Ferien dürfen Schüler*innen ab 15 Jahren bis zu vier Wochen im Jahr arbeiten.
Schulpflicht

Während der Schulzeit darf die Arbeit nicht den Unterricht beeinträchtigen. Beschäftigungen sind oft nur in den Ferien oder außerhalb der Schulzeit möglich.

Mindestlohnregelungen

Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung sind nicht verpflichtet, den gesetzlichen Mindestlohn zu erhalten. Dennoch sollten faire Löhne gezahlt werden, um ein positives Arbeitsumfeld zu schaffen.

Urlaub

Kinder und Jugendlichen steht mehr Urlaub zu. Bei einer 5-Tage-Woche gelten diese Regeln:

  • Unter 16 Jahre: 25 Tage Urlaub
  • Unter 17 Jahre: 22,5 Tage Urlaub
  • Unter 18 Jahre: 20,8 Tage Urlaub
  • Ab 18 Jahren: 20 Tage Urlaub
Hinweis

Dieser Überblick dient lediglich als allgemeine Information. Trotz sorgfältiger Recherche kann keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernommen werden. Es liegt in der Verantwortung Ihres Unternehmens, sich über die rechtlichen Rahmenbedingungen zu informieren und im Zweifel rechtlichen Rat einzuholen. Das Jugendarbeitsschutzgesetz sowie weitere einschlägige Vorschriften sollten als Grundlage herangezogen werden.

Quelle: www.minijob-zentrale.de